Kategorisierung

Die Genossenschaft führt “ aufgrund der Beauftragung des Ministeriums für Gebietsentwicklung („Doporučený standart ubytovacích služeb“ / „Empfohlener Standard für die Unterkunftsdienstleistungen“ erlassen durch das genannte Ministerium) die Zertifizierung in der Kategorie  „Campingplätze und Hüttendörfer“ durch. Das Ziel der Zertifizierung ist die Klassifizierung der Objekte (nach Sternen), die eine Grundorientierung und Übersicht über den Umfang der geleisteten Dienstleistungen ermöglicht.  Wir arbeiten kontinuierlich an der Anpassung der Zertifizierung an die neuen Anforderungen (die neue Zertifizierung soll im Jahr 2011 eingeführt werden).

 

Grundspezifikation der gültigen Kategorisierung * - **** :

Zugang in die Unterkunftseinrichtung

Klasse

 

****

***

**

*

1. Sicher und bequem durch ganze 24 Stunden, inbegriffen Zufahrt und Abfahrt mit den Motorwagen (Außer der Mittags – und Nachtsruhe).

x

x

x

x

2. Möglichkeit von Autoparken bei denUnterkunftsobjekten (Zelt, Wohnwagen, Bungalow usw.) oder in der abgeschtechten Fläche  des Parkplatzes.

x

x

x

x

3. Innere Verkehrswege haben verfestigte Fläche und der Verkehr ist staubfrei. In der Zeit der verminderten Sichtbarkeit sind die Wege beleuchtet.

x

x

x

x

Innenraum und Rezeption

1. Es ist die Rezeptionsdienst versichert, der Nachtdienst ist ständig erreichbar.

 

 

x

x

2. Die Rezeption hat einen Permanentendienst, es steht ein Empfangsraum zur Verfügung.

x

x

 

 

3. Es wird auch der Arealschutz versichert.

x

 

 

 

4. Für einfachere Orientation von Gästen werden einzelne Räume der Unterkunfteinrichtung mit sehbaren Inschriften und Piktogramen markiert.

x

x

x

x

5. In der Unterkunfteinrichtung steht auch ein Telefon zur Verfügung (die Klasse muss für die Gäste eine Information von der nächsten Telefonstelle darbieten.

x

x

x

 

6. Das Telefon muss im Areal ganze 24 Stunden erreichbar sein.

x

 

 

 

7. Wechselstube oder  bargeldlose Zahlungen mit Kreditkaten.

x

 

 

 

8. Faxdienste.

x

x

 

 

Gesellschaft- und Speiseraum und Dienstleistungen

1.        Für jede beginnten 100 Gäste im Areal stehen in der selbstbedienten Küche  mit Warm- und Kaltwasser  zur Verfügung,

-       zwei Geschirrwaschbecken mit dem Ausguß 

-       eine  Dopplekochplatte

-       zwei Plätze an den Arbeitstischen

Für die Konsumation der zubereiteten Kost dient ein geschützter Raum von mindestens 10 m2 .

x

x

x

 

2. Im Areal oder in die zu Fuß gehende Weite bis 500 m wird Grundlebensmittelverkauf und  Verkauf von  Hygienabedarf  gesichert.

 

 

x

 

3. Im Areal wird Grundlebensmittelverkauf und  Verkauf von  Hygienabedarf  gesichert.

x

x

 

 

4. In die zu Fuß gehende Weite bis 500 m gibt es eine Kosteinrichtung.

 

x

 

 

5. Im Areal gibt es eine Kosteinrichtung.

x

 

 

 

6. Im Areal gibt es ein Gesellschaftsraummit Fernseher, Für jede beginnten 100 Gäste im Areal stehen 10 Sitzplätze zur Verfügung.

x

x

 

 

7. Im Areal steht ein Videorecorder und ein Satelit zur Verfügung .

x

 

 

 

8. Es werden Sportbedingungen, inbegriffen Sportgerätverlieh geschaffen.

 

 

x

 

9. Aufgebauter vielseitiger Sportplatz.

 

x

 

 

10. Aufgebaute spizielle Sportarten – Volleyball, Tennis, Minigolf, Basketball, Fußball, Fitzentrum, Bowling, Bogenschießen, Squash usw. Angegebene Kategorie muss  minimal 3 oben genannte Sportarten oder andere angeboten werden.

x

 

 

 

11. Die Ausstattung des Spielplatzes.

x

x

x

 

12. Im Areal ist auch natürliches Freibad oder Schwimmbad.

x

 

 

 

Campingausstattung, minimale Wohnfläche

1.        Minimale Fläche der Zeltplazierung  oder die Plazierung von Zelt, Wohnwagen und  Auto oder Wohnwagen, Zelle

 

 

 

 

-       40 m2

 

 

x

x

-       60 m2

 

x

 

 

-       80 m2

x

 

 

 

       Raum der Campingseinheit ist abgesteckt.

 

 

 

 

2. Raum der Campingseinheit ist begrenzt.

x

x

x

x

3. Campingraum ist in der Zeit der verminderten Sichtbarkeit beleuchtet.

x

x

x

x

4. Im Areal gibt es  einen Feuerraum.

x

x

x

x

5. Bedingungen der Wäschewaschen (Waschmaschiene) und Wäschebügeln.

x

x

 

 

6. Stromanschluss muss sein:

 

 

 

 

-       für 20% Campingeinzelheiten

 

 

x

 

-       für 40% Campingeinzelheiten

 

x

 

 

-       für 60% Campingeinzelheiten

x

 

 

 

Hygienische Ausstattung

1.        Für jede beginnten 100 Gäste im Areal müssen zur Verfügung stehen:

-         für Frauen 3 WC, 4 Waschbecken, 2 Duschen

-  Für  Männer 2 WC, 2 Pissoir (kann mit WC erzetzt werden), 4 Waschbecken, 2 Duschen

Die Räume werden beleuchtet, ihre Wände und Fußboden müssen eine leicht saubergehaltene Oberfläche (Pflaster, Bekleidung, Anstrich usw.) haben. Die Waschräume haben einen Spiegel und ein Wandbrett nach der Waschbeckenanzahl, eine Steckdose mit markierter Spannung und Kleiderhaken.

x

x

x

 

2.        Für jede beginnten 100 Gäste im Areal müssen minimal zur Verfügung stehen

          Für Frauen 2 WC, 4 Waschbecken , (Schurre), 1 Dusche,

      Für  Männer 1 WC, 1 Pissoir (kann mit Rinne erzetzt werden), 4 Waschbecken, 1 Dusche.

 

 

 

x

3. Fließendes Warmwasser zum Waschen steht pausenlos zur Verfügung.

x

x

 

 

4. Fließendse Warmwasser zum Waschen und Duchen steht wenigstens 6 Stunden täglich zur Verfügung (minimale Kapazität ist täglich 10 Liter pro Person).

 

 

x

 

5. Zur Aufschiebung den festen Abfällen dienen  eingedeckte Gefäße – Mülltonen, Containers, Faß oder Plastsack in Ständer usw. Die Ausführen wird nach dem Bedarf durchgeführt, minimal 1 mal wöchentlich. Pro einen Gast wird  1 Liter Abfalls täglich gezählt.

x

x

x

x

6. WC für Verhinderte.

 

x

x

 

7. Hygienische Kabine für Verhinderte.

x

 

 

 

8. selbständigr Ausguß für chemische WC mit fließendem Wasser.

x

x

x

 

9. Servisstand für Wohnmobil.

x

 

 

 

Vermietete Unterkunftseinrichtung

1. In dem vermieteten Unterkunftsobjekt (bungalov, Zelt, Wohnwagen, Wohnzelle, usw.) oder in seinen selbständig vermieteten Räumen gibt es höchstens 4 ständige Bettstellen. Nach dem Gastgesuch ist es möglich, eine gelegenheitliche Bettstelle einzurichten, bei der Einhaltung von minimaler Wohnfläche..

x

x

x

 

2.        Unterkunftsobjekt oder sein selbständig vermieteter Raum wird damit ausgestattet:

-       Tisch

-       Sitzplätze nach der Zahl von ständigen Bettstellen

-       Raum für die Wäscheauflagerung und Kleidungeinhängen

-       Spiegel

-       Mülleimer

Einzelne Zimmer müssen beleuchtet werden.

x

x

x

 

3. Unterkunftsobjekt oder sein selbständig vermieteter Raum wird mit  Schlafdecken und Bettwäschen nach der Zahl der Bettstellen ausgestattet und Austausch wird längstens in 7 Tagen des Aufenthaltes gemacht.

 

x

 

 

4. Unterkunftsobjekt oder sein selbständig vermieteter Raum wird mit  Schlafdecken und Bettwäschen  Handtüchern, Seife,und Gläsern nach der Zahl der Bettstellen ausgestattet und Bettwäscheaustausch wird längstens in 7 Tagen des Aufenthaltes und die Handtüche jede 3 Tage gemacht.

x

 

 

 

5. Das Reinmachen wird längstens in 7 Tagen des Aufenthaltes mit dem Betreiber gesichert.

 

x

 

 

6. Das Reinmachen wird täglich mit dem Betreiber gesichert.

x

 

 

 

7. Wohnfläche pro 1 Bettstelle

 

 

 

 

-      minimal 3 m2

 

 

x

 

-       minimal 4 m2

x

x